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Landesregierung lässt Kommunen seit Jahren finanziell ausbluten

Die finanzielle Situation der Kommunen war das Thema der 71. „CDU im Dialog“-Veranstaltung, zu der der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Lahn Matthias Lammert (MdL) und seine Stellvertreter Günter Groß und Jens Güllering eingeladen hatten. 30 Teilnehmer verfolgten die sehr informative Videokonferenz, die das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und seine Folgen für das Finanzierungssystem der Kommunen unter die Lupe nahm.

Dialog 71

Matthias Lammert moderierte die Videokonferenz und begrüßte Experten aus dem Steuerrecht ebenso wie zahlreiche Kommunalpolitiker, allen voran den Wahlkreiskandidaten im Wahlkreis 8 Udo Rau.

In einem einführenden Statement wurde die Finanzlage des Landes und der Kommunen aufgezeigt: Seit 2017 hat das Land 2,1 Milliarden Euro Überschüsse ausgewiesen, wie das Finanzministerium offiziell mitteilte. Die Schulden seien vor Corona um 660 Millionen Euro gesunken, während die der Kommunen nur um 3 Millionen Euro sanken. Die erschreckende Erkenntnis: Aktuell weisen 72 Prozent aller Kommunen in RLP trotz erheblicher Überschüsse des Landes einen negativen Finanzierungssaldo aus. Laut Artikel 49 der Landesverfassung hat das Land jedoch den Gemeinden die zur „Erfüllung ihrer eigenen und übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel“ zu sichern.



Doch welche Auswirkungen hat das nun auf das Urteil? Der Verfassungsgerichtshof in RLP hat mit seinem Urteil am 16. Dezember 2020 festgestellt, dass die betreffenden Bestimmungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes mit Artikel 49 unvereinbar sind. Das Land handelt also rechtswidrig, wie ein Experte erläuterte. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kommunen die durch Rechtsbruch der Landesregierung nicht erhaltenen Mittel zurückerhalten: Es gibt keinen Anspruch auf Wiedergutmachung. Bis eine Neuregelung umgesetzt werden muss, werden 16 Jahre mit dieser Situation vergangen sein, die gegen die Verfassung verstößt und die Kommunen benachteiligt, so die Analyse von Fachleuten, die an der Konferenz teilnahmen.

Auch die Ansprüche an die Neuregelung waren Thema: Neben einem Finanzausgleich, der den Aufgaben angemessen ist und einer bedarfsgerechten Ausgestaltung, der kommunalen Beteiligung und der Möglichkeit, freiwillig Ausgaben wahrzunehmen, muss es ebenfalls möglich sein, Altschulden abzubauen.


Dazu zitierte Matthias Lammert: „Hier sagt der Verfassungsgerichtshof eindeutig, dass sich die, Wirkungen des von Artikel 49 geforderten aufgabenadäquaten Finanzausgleichs nur dann flächendeckend erfüllen können, wenn die belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, die Altschulden abzubauen und dauerhaft zu einem materiellen Haushaltsausgleich finden. Ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel erscheint dies ausgeschlossen.‘“


Günter Groß, der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion ergänzte in seinem Schlusswort: Da die bisherige Landesregierung seit vielen Jahren die Kommunen ausbluten lasse, stelle sich die Frage, ob sie überhaupt willens sei, das Problem zu lösen. „Wenn 70 Prozent der am meisten verschuldeten Städte aus Rheinland-Pfalz kommen, ist für jeden erkennbar, wer die Schuld an der Misere trägt“. Und Udo Rau ergänzte: „Für die kommunalpolitisch Tätigen ist es sehr frustrierend, dass wir seit Jahren kaum in der Lage sind, unsere Haushalte auszugleichen und für Aufgaben, für die wir eigentlich nicht zuständig sind, die Finanzierung sicherstellen müssen“.

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Infokasten: Eine lebendige Gesellschaft lebt vom regen Austausch miteinander. Aus diesem Grund hat die CDU-Kreistagsfraktion die Veranstaltungsreihe „CDU im Dialog“ ins Leben gerufen, um regelmäßig mit Bürgern und Vertretern verschiedener Institutionen ins Gespräch zu kommen. Die nächste „CDU im Dialog“-Veranstaltung findet am 8.März statt. Die Einwahldaten werden frühzeitig bekanntgegeben.

Bildunterschrift: Digital statt analog: Die Kreistagsfraktion der CDU Rhein-Lahn kommt mit ihrem bewährten Veranstaltungsformat auch digital regelmäßig ins Gespräch. Bild: CDU Rhein-Lahn