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12-Punkte-Plan zur Inneren Sicherheit und Rechtstaatlichkeit

Frei und sicher leben in Rheinland-Pfalz - die richtigen Prioritäten setzen

Tischvorlage zum Pressegespräch mit der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner und dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Lammert

Unser 12-Punkte-Programm zur Inneren Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit:

1. Eine starke Polizei braucht ausreichend Personal
2. Freiwillige Dienstzeitverlängerung weiter ermöglichen
3. Mehr Videoüberwachung klärt schneller auf, schreckt ab und schützt den Bürger
4. Bodycams verhindern und dokumentieren Gewalt
5. Gewalt gegen Polizisten besser betrafen
6. Sicherheitskonzepte kontinuierlich neu bewerten
7. Salafismus bekämpfen - Prävention stärken
8. Wer für Terror wirbt, muss bestraft werden
9. Extremisten Staatsbürgerschaft entziehen
10. Keine Wiedereinreise von ausgereisten Dschihadkämpfern
11. Verfassungsschutz durch bessere Finanzausstattung stärken
12. Elektronische Fussfesseln für Gefährder als Option anerkennen

Presseinformation zum herunterladen: pdf12-Punkte-Plan zur Inneren Sicherheit und Rechtstaatlichkeit

1. Eine starke Polizei braucht ausreichend Personal

Die rheinland-pfälzische Polizei ist nach wie vor dramatisch unterbesetzt. Rheinland-Pfalz gehört zu den Ländern mit der geringsten Polizeidichte. Die aktuellen Neueinstellungen von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern reichen nicht aus, um die massiven Personalprobleme zu beheben. Alleine im vergangenen Jahr plante die Landesregierung mit 460 Abgängen, im Jahr 2017 werden über 400 Polizeibeamte/innen aus dem Dienst ausscheiden. Auch wenn die Landesregierung immer wieder hervorhebt, dass die derzeitigen Ein-stellungszahlen so hoch wie noch nie seien, verschweigt sie auf der anderen Seite, dass die derzeitigen Einstellungen diese Abgänge nicht ausgleichen. Zudem hatte die Polizei auch noch nie so viele Aufgaben zu bewältigen, wie es derzeit der Fall ist.

Was wir wollen:

Die CDU-Landtagsfraktion fordert eine deutliche Aufstockung des Personalbestandes bei der Polizei. Dies betrifft auf der einen Seite die Zahl der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter, auf der anderen Seite aber auch die Personalstärke bei den Angestellten, die die Polizistinnen und Polizisten gerade von administrativen Aufgaben entlasten sollen.

2. Freiwillige Dienstzeitverlängerung weiter ermöglichen

Eine seriöse Personalplanung sorgt dafür, dass nicht nur Abgänge ausgeglichen werden, sondern bei wachsenden Aufgaben ein entsprechender Personalaufwuchs gewährleistet ist. In Rheinland-Pfalz ist das nicht der Fall.

Was wir wollen:

Priorität bei der Personalplanung muss immer die zeitgerechte Neueinstellung einer ausreichend hohen Zahl an Polizeianwärterinnen und -anwärtern haben. Daneben sollten aber auch künftig Polizeibeamtinnen und -beamte, die das möchten, die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Dienstzeit über das eigentliche Pensionierungsalter hinaus zu verlängern. Die Landesregierung hat diese Möglichkeit jüngst eingeschränkt und damit für große Verunsicherung in den Reihen der Polizei gesorgt.

3. Mehr Videoüberwachung klärt schneller auf, schreckt ab und schützt den Bürger

Gerade an Brennpunkten kann eine Videoüberwachung abschreckend auf potentielle Täter wirken und diese von Straftaten abhalten. Die Erfahrungen belegen, dass eine sichtbare Videoüberwachung zu einem spürbaren Rückgang von Straftaten führen kann, aber auch Fahndungen deutlich erleichtert werden und Täter so zeitnah überführt werden können. Es zeigt den dringenden Handlungsbedarf, wenn Sicherheitsbehörden – wie nach der Silvesternacht in Köln im vergangenen Jahr geschehen – auf private Videoaufnahmen zurückgreifen müssen, weil sich rot-grün geführte Landesregierungen gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung sperren.

Was wir wollen:

Wir wollen eine gezielte Videoüberwachung an Brennpunkten, die sich am Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger, aber auch an deren Interesse am Schutz ihrer Grundrechte orientiert. Eine stärkere Videoüberwachung kann nicht nur bei späteren Ermittlungen helfen, sondern dient auch der Abschreckung und somit auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

4. Bodycams verhindern und dokumentieren Gewalt

Die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Aber auch gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte und weitere Bedienstete des Öffentlichen Dienstes nehmen Gewalthandlungen und Übergriffe seit Jahren zu. Häufig werden gezielte Provokationen gegen Polizisten von Angreifern gefilmt, Sequenzen wahrheitswidrig zusammengeschnitten und ins Netz gestellt. Die Polizistinnen und Polizisten sind nicht auf Augenhöhe, wenn es darum geht, ihre Aussage gegen eine andere Aussage auszuwerten, wenn nicht auch Videomaterial der betroffenen Polizisten vorliegt.

Was wir wollen:

Wir dürfen nicht zulassen, dass die Übergriffe und der damit verbundene Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften, die nicht selten ihr Leben und ihre Gesundheit für das Wohl der Allgemeinheit riskieren, weiter zunehmen. Die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Strafdelikte gegen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten noch immer keine passenden Antworten gefunden. Die CDU-Landtagsfraktion fordert seit Längerem sowohl Maßnahmen im präventiven als auch im repressiven Bereich.

Präventiv haben wir schon vor längerer Zeit die Einführung von Bodycams in einem An-trag (Drs. 16/3983) im Landtag gefordert, der jedoch von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt wurde. Anstatt Bodycams auf Basis ihres erfolgreichen Einsatzes z.B. in Hessen einzuführen, hat die hiesige Landesregierung das Thema über ein eigenes Pilotprojekt auf die lange Bank geschoben. Dieses läuft bereits seit fast zwei Jahren, ohne konkrete Ergebnisse. Wir fordern endlich den landesweiten Einsatz von Bodycams zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten.

5. Gewalt gegen Polizisten besser bestrafen

Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, aber auch gegen Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Alleine bei den Polizeivollzugsbeamten konnten im Jahr 2015 1.447 Gewaltdelikte registriert werden. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Jahr 2014 (1.339 Fälle) um 8,1 % und im Vergleich zum Jahr 2013 (1.292 Fälle) um 12 %.

Das Land hat als Dienstherr die Verpflichtung, für den Schutz seiner Beamtinnen und Beamten Sorge zu tragen. Diejenigen, die den Schutz unserer Bevölkerung gewährleisten, haben ihrerseits Anspruch auf Schutz und Solidarität. Neben verschiedenen präventiven Maßnahmen wie dem Einsatz von Body-Cams muss aber auch mit den repressiven Mitteln unseres Strafrechtes ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Derzeit ist nur der Angriff auf Vollstreckungsbeamte in unserem Strafrecht unter Strafe gestellt. Um diese Lücke zu schließen, haben die Länder Hessen und Saarland zwei Gesetzesanträge in den Bundesrat eingebracht. Der hessische Gesetzesantrag sieht dabei die Einführung eines neuen Straftatbestandes „Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte“ vor. Durch einen eigenen Straftatbestand würde deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass unsere Gesellschaft Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Einsatzkräfte nicht duldet.

Was wir wollen:

Im repressiven Bereich fordern wir einen eigenen Straftatbestand bei Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte. Zudem ist offensichtlich und wurde uns auch bei einer Anhörung im Innenausschuss von Experten bestätigt, dass ein Schwerpunkt bei den Strafverfolgungsorganen gebildet werden muss, um diese Entwicklung zu stoppen. Auch hier sperren sich SPD und Grüne seit Jahren, und auch die neue Ampelregierung scheint hier nicht tätig werden zu wollen.

6. Sicherheitskonzepte kontinuierlich neu bewerten

Bereits nach dem Amoklauf in München im vergangenen Jahr und dem Terroranschlägen in Paris und Nizza haben die rheinland-pfälzischen Polizeigewerkschaften zu verstehen gegeben, dass in Rheinland-Pfalz solche Großeinsätze mit der aktuellen Polizeistärke und Ausrüstung nicht zu stemmen seien. Wir müssen deshalb schnellstmöglich unsere Sicherheitskonzepte auf den Prüfstand stellen und uns auf die neuen Sicherheitsrisiken einstellen.

Was wir wollen:

Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, die Sicherheitskonzepte in regelmäßigen Abständen einer Neubewertung zu unterziehen. Dabei müssen insbesondere folgende Fragen geklärt werden: Wie reagiert das Land auf neue Gefährder, die einreisen, und auf neue Anschlagsformen? Welche Sicherheitskonzepte gibt es im Land? Wie oft erfolgt die Aktualisierung der Sicherheitskonzepte? In wieweit sind Polizei, Katastrophenschutz und Feuerwehr bei der Erarbeitung der Konzepte beteiligt? Wie werden die Kommunen beteiligt? Welche Unterstützung erhalten die Kommunen, die keine Kenntnisse über größere Sicherheit Laden haben? Wie weit ist der Katastrophenschutz und in wie weit sind die Krankenhäuser im Land auf Anschläge vorbereitet?

Wie sieht es mit der Terror-Vorsorge aus? Werden entsprechende Ausrüstungen vorgehalten? Inwieweit hat Rheinland-Pfalz ein eigenes Fortbildungsprogramm zu dieser Problematik beziehungsweise ist das Land an eine, Fortbildungsprogramm anderer Länder oder des Bundes oder der Bundeswehr beteiligt?

7. Salafismus bekämpfen - Prävention stärken

Der schreckliche Terroranschlag in Berlin, aber auch der missglückte Anschlag eines 12-jährigen Islamisten in Ludwigshafen haben erneut gezeigt, dass wir im Kampf gegen den radikalen Islamismus frühzeitig mit Präventionsarbeit ansetzen müssen. Einige Bundesländer haben hier bereits gehandelt und Präventionsnetzwerke gegen salafistische Radikalisierung eingerichtet oder planen dies zurzeit. So hat das Land Niedersachsen eine Beratungsstelle gegen Islamismus geschaffen. Dort können sich Betroffene ohne die Sorge melden, direkt vom Verfassungsschutz ins Visier genommen zu werden. Auch das Land Hessen hat ein solches Präventionsnetzwerk aufgebaut, in dessen Mittelpunkt eine zentrale Beratungsstelle und ein Fachbeirat stehen. Zu den Aufgaben gehören Präventions- und Interventionsmaßnahmen, insbesondere auch eine Beratung von Angehörigen und die Schaffung eines Ausstiegsprogramms für Radikalisierte.

In Rheinland-Pfalz hat die Zahl der radikalen Salafisten, auch bei denjenigen, die dem gewaltbereiten Spektrum zuzurechnen sind, in den zurückliegenden Jahren stetig zugenommen. Nach Angaben des Innenministeriums befinden sich derzeit 120 Salafisten im Land, 20 mehr als noch im Jahr 2014. Zudem wurde seitens der Landesregierung bestätigt, dass radikale Salafisten aus den Krisengebieten nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt sind. Von diesen Personen geht eine erhöhte Anschlagsgefahr aus. Auch wurden erste Islamisten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland festgenommen, die versucht haben, unbemerkt mit den Flüchtlingsströmen in unser Land zu gelangen. Radikale Islamisten versuchen, die Not der Flüchtlinge für ihre menschenverachtende Ideologie auszunutzen und sie für ihre Sache zu gewinnen.

Obwohl der Landesregierung diese Entwicklungen nicht unbekannt waren, hat sie keine ausreichenden präventiven Maßnahmen ergriffen. Weder gibt es derzeit ein Ausstiegsprogramm noch ein Präventionsnetzwerk in Rheinland-Pfalz. Es mangelt in diesem Bereich an einem ganzeinheitlichen Konzept. Die Anhörung im Integrationsausschuss zu unserem Antrag „Maßnahmen gegen religiösen Extremismus – Präventionsnetzwerke mit Beratungsstellen und Ausstiegsprogramme schaffen sowie präventive Maßnahmen fördern“ (Drs. 17/360) hat diese Defizite bestätigt und aufgezeigt, dass das Land derzeit viel zu wenig Mittel für die Islamismusprävention zur Verfügung stellt.

Was wir wollen:

Wir als CDU-Fraktion fordern ein Präventionsnetzwerk nach hessischem Vorbild, welches neben den zuständigen Landesministerien auch die Kommunen sowie muslimische Vertreter in die Präventionsarbeit einbezieht. In diesem Zusammenhang müssen zur besseren Vernetzung der Prävention auch vor Ort in den Kommunen Ansprechpartner vorhanden sein, die im Bedarfsfall den islamischen Gemeinden und Verbänden beratend zur Seite stehen und auch Maßnahmen einfordern. Ein kommunales Beratungsnetzwerk könnte sich dabei aus Vertretern aus den Bereichen der Sozialarbeit, Schulen, Jugendhilfe und Eltern zusammensetzen.

8. Wer für Terror wirbt, muss bestraft werden

Die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen steht nach geltendem Strafrecht nicht unter Strafe. Sie wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung abgeschafft. Gerade diese Werbung bereitet den Nährboden für terroristisches Gedankengut unter sollte wieder unter Strafe gestellt werden. Insbesondere in Zeiten des Internets und der sozialen Medien ist dies nötiger denn je.

Was wir wollen:

Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, eine Gesetzesinitiative zur Einführung der Strafbarkeit von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen in den Bundesrat einzubringen. Die Blockadehaltung der SPD-Bundestagsfraktion in diesem Bereich ist aufgrund der aktuellen Bedrohungslage nicht weiter hinnehmbar.

9. Extremisten Staatsangehörigkeit entziehen

Radikale Islamisten, die aus dem Dschihad in unser Land zurückkehren, sind potentielle Attentäter. Diesen Personen muss mit den Mitteln unseres Rechtsstaates effektiv gegenübergetreten werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage verliert ein deutscher Staatsangehöriger, der eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er in die Streitkräfte eines fremden Staates eintritt und die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.

Was wir wollen:

Wer sich als Kämpfer einer Terrororganisation wie dem „Islamischen Staat“ anschließt, kämpft letztlich auch in einer „fremden“ Armee, auch wenn diese nicht einem völkerrechtlich anerkannten Staat zuzurechnen ist. Auch in diesen Fällen sollte deshalb der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht werden, wenn der betreffende Extremist neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

10. Keine Wiedereinreise von ausgereisten Dschihadkämpfern

Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden kommt es immer wieder vor, dass auch Deutschland zum Kampf in Terrormilizen ausgereiste Nichtdeutsche später nach Deutschland zurückkehren wollen. Das ist nicht akzeptabel.

Was wir wollen:

Ein Wiedereinreiseverbot für Rückkehrer aus dem Dschihad sollte im Rahmen des rechtlich Möglichen für Nichtdeutsche in Betracht gezogen werden. Wir dulden in unserem Rechtsstaat keine Personen, die unsere Freiheitsrechte ausnutzen, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekämpfen. Dies wäre Toleranz an der falschen Stelle.

11. Verfassungsschutz durch bessere Finanzausstattung stärken

In den Beratungen zum Haushalt 2016 hatten wir gefordert, die finanzielle Ausstattung des Verfassungsschutzes zu verbessern. Das ist nach unserer Auffassung notwendig, damit der Verfassungsschutz seiner Zuständigkeit – u.a. der Beobachtung von Extremisten – nachkommen kann. Die rot-grüne Koalition hatte dies jedoch abgelehnt.

Was wir wollen:

Wir wollen einen starken Verfassungsschutz. Er muss dabei nicht nur finanziell gut ausgestattet werden, sondern auch mit den notwendigen Befugnissen, um den Schutz unseres Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Wir müssen – auch aufgrund der Erfahrungen im Fall des Terroristen Amri - den Blick weiten. Überall, wo mangelnde Kooperation der Länder mit dem Bund die Arbeit erschwert, müssen wir ideologiefrei darüber reden, wie diese verbessert werden kann. In diesem Sinne fordern wir insbesondere, dass die Arbeit der Verfassungsschutzämter und des Bundesverfassungsschutzes noch besser vernetzt wird. Das ist auch im Hinblick auf die zunehmenden Cyberattacken geboten.

12. Elektronische Fußfesseln für Gefährder als Option anerkennen

Derzeit befinden sich zahlreiche Personen in Deutschland, die von den Sicherheitsbehörden als „Gefährder“ eingestuft werden. Von diesen Personen geht ein erhöhtes Anschlagsrisiko aus. Unsere Sicherheitsbehörden sind jedoch personell nicht in der Lage, diese Personen rund um die Uhr überwachen und observieren zu lassen.

Was wir wollen:

Zur Entlastung unserer Sicherheitsbehörden sollte geprüft werden, ob auch bei „Gefährdern“ Fußfesseln angewendet werden können. Dadurch könnten Bewegungsprofile erstellt werden. Der Fall des Terroristen Amri, der als Gefährder eingestuft wurde und trotzdem einen Anschlag verüben und bis nach Italien reisen konnte zeigt, wie wichtig eine solche Maßnahme sein kann.