Ortsverband Braubach: Das 1x1 der Vorsorge war Thema beim Info-Abend mit Rechtsanwalt Mathias Schaefer

Braubach Infoabend November
Die bestens besetzten Braubacher Marktstuben zeigte, dass der CDU Ortsverband mit dem Thema ihres jüngsten Info-Abends den Nerv der Zeit getroffen hatte: “Das 1x1 der Vorsorge: Von der Vorsorgevollmacht bis zur Patientenverfügung.“ Die Begriffe sind jedem bekannt. Aber was bedeuten sie genau?

Braucht man das wirklich und was sollte darin geregelt sein? Diese und andere Fragen beantwortete Rechtsanwalt Mathias Schaefer den vielen Interessierte. „An Krankheit, Alter oder gar den eigenen Tod denkt niemand gern. Auch nicht daran, wie es weitergeht, wenn zum Beispiel eine Krankheit dazu führt, dass man keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann", leitete CDU Ortsvorsitzender Markus Fischer ins Thema ein. "Aber, es kann jeden treffen - Junge wie Alte gleichermaßen. Ein Verkehrsunfall, ein Hirnschlag mit anschließender Bewusstlosigkeit, ein Herzinfarkt und plötzlich muss eine andere Person Entscheidungen für uns treffen“ unterstrich Schirmherr und Landtagskandidat Dennis Maxeiner in seinem Grußwort die Wichtigkeit des Themas.

Die Patientenverfügung
"Immer mehr Menschen machen sich Gedanken, ob sie bei schweren Erkrankungen wirklich immer alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen möchten. Um ihre Wünsche für den Fall der Fälle eindeutig zu formulieren, braucht es eine Patientenverfügung", erläuterte der Experte des Info-Abends, Rechtsanwalt Mathias Schaefer. "Die Verfügung hilft, sich klar zu werden, was im Krankheitsfall geschehen oder nicht geschehen soll. Vor allem ist sie eine große Hilfe für die Angehörigen. Wenn nichts geregelt ist, können Ärzte und Angehörige am Krankenbett kaum herausfinden, ob lebensverlängernde Maßnahmen im Sinn des Patienten sind", erklärte Schaefer. Die Verfügung enthält Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung oder künstlicher Ernährung. Dabei gibt es viel zu beachten: "Es reicht nicht, zu schreiben: ,Ich möchte nicht an Apparaten hängen'." Mögliche Formulierungen könnten sein: "Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde", oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde". Rechtsanwalt Schaefer empfiehlt, die Verfügung auch beim Hausarzt zu hinterlegen, damit Ärzte sie im Ernstfall schnell finden.

Die Vorsorgevollmacht
Viele Menschen gehen davon aus, dass Angehörige oder Partner automatisch die gesetzliche Vertretung für sie übernehmen, wenn sie selbst einmal nicht mehr entscheiden können. Doch das stimmt gar nicht. "Gibt keine Vorsorgevollmacht, bestimmt das Familiengericht einen Betreuer, der sich um die Angelegenheiten des Betroffenen kümmert", erklärte Rechtsanwalt Schaefer. Das könne ein naher Angehöriger oder Freund sein aber auch - wenn sich niemand finde - ein Fremder. Mit einer Vorsorgevollmacht wird Klarheit geschaffen und ein Bevollmächtigter zum Vertreter bestimmt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist. Mit ihr kann festgelegt werden, wer über Aufenthalt und Unterbringung des Kranken entscheidet und ihn gegenüber Behörden oder im Rechtsverkehr vertritt. Bevollmächtigt werden kann jeder, dem man vertraut. Eine notarielle Beglaubigung braucht es nicht, außer sie soll auch zum Verkauf von Immobilien oder Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen. Von Zeit zu Zeit sollte die Vollmacht überprüft werden, ob der Inhalt noch den Wünschen des Verfassers entspricht. Der Bevollmächtigte kann natürlich jederzeit geändert werden. Schaefer empfiehlt, die Unterlagen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. So kann sie im Ernstfall schnell gefunden werden.

Die Betreuungsverfügung
Wer in seinem Umfeld niemanden kennt, dem er zutraut, für ihn die Geschäfte zu regeln, für den kann eine Betreuungsverfügung eine Alternative sein, erklärte Schaefer. "Auch hierin kann man eine Person als möglichen Betreuer benennen. Sie wird aber vom Familiengericht offiziell zum Betreuer bestellt und von diesem kontrolliert." Der Betreuer muss nämlich Belege über die Ein- und Ausgaben bei Gericht vorlegen und kann nicht frei über das Vermögen des Betroffenen verfügen, wie bei der Vorsorgevollmacht. Die anschließende Fragerunde machte deutlich, wie brandaktuell das Thema ist, denn viele Teilnehmer hatten schon eigene Erfahrungen bei der Pflege von Angehörigen gemacht. Rechtsanwalt Schaefer, der seine Kanzlei in Koblenz hat und auch aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Ortsbürgermeister von Dachsenhausen viele Fälle aus eigener Anschauung kennt, beantwortete alle Fragen, zum Beispiel: „Was ist, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe? Was passiert, wenn der Bevollmächtigte vor mir verstirbt? Wo sollen die Papiere aufbewahrt werden?“

Als Dank für seinen Vortrag erhielt Mathias Schaefer das aktuelle Buch von CDU Landeschefin Julia Klöckner. Unter dem Titel „Zutrauen!“ berichtet Klöckner in ihrem Buch über all das, was ihr politisch wichtig ist, aber auch über Persönliches. Infos rund um die Vorsorgeerklärungen und alles was damit zusammen hängt erteilen Rechtsanwälte und Notare. Weiterführende Erklärungen finden sich zum Beispiel auch in der Broschüre "Wer hilt mir, wenn...?" des Justizministeriums Rheinland-Pfalz unter www.mjv.rlp.de/Service/Broschueren.

Braubach Infoabend November 02
Dankten Rechtsanwalt Mathias Schaefer (2. v. l.): Rolf Heep (CDU Vorstandsmitglied und Bildungsbeauftragter der CDU Braubach), Vorsitzender Markus Fischer und Schirmherr, Landtagskandidat Dennis Maxeiner (v. l. n. r.).